Am 1. Januar 2022 wurde das sogennante Aide à la Promotion de l’Emploi (APE)-System in der Wallonischen Region reformiert. Im Anschluss an diese Reform hat das Programm Interreg Euregio Maas-Rhein die Methode zum Abzug der APE-Lohnkostenszuschüsse für die Jahre 2022 und 2023 aktualisiert.
Wenn Sie oder Ihre Projektpartner von dieser Reform betroffen sind, konsultieren Sie bitte die aktualisierten Informationen, die Sie unten sowie im Download-Bereich finden.
Diese Methode ist für die Deklaration der Personalkosten in den Jahren 2022 und 2023 obligatorisch (sofern ein APE-Zuschuss anwendbar ist).