Anlässlich der COVID-19-Epidemie gibt es viele Fragen. Sollten wir unsere Sitzungen absagen? Können wir unsere Kosten vom vorausbezahlten Buchungen zurückfordern?
Um Ihnen zu helfen, die Auswirkungen der Epidemie auf das Interreg EMR Projekt zu verstehen, haben wir für Sie eine Liste mit Empfehlungen erstellt.
Sollten Sie für Meetings ins Ausland reisen?
Diesbezüglich gibt es keine eindeutige Antwort, da sich die Lage von Tag zu Tag ändert. Daher raten wir Ihnen dazu, die Situation anhand der Ratschläge der folgenden Organisationen zu beurteilen:
- Partnerorganisationen
- Nationale Gesundheitsorganisationen
- Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Sie sollten das Reisen in folgenden Fällen vermeiden:
- Es liegt ein Reiseverbot oder Reisewarnung für die Region vor
- Eine Partnerorganisation untersagt das Reisen für Meetings
- Aus gesundheitlichen Gründen
Gibt es eine Kostenerstattung?
Einige von Ihnen haben schon für Flüge, Hotels, Catering oder eine Anmietung von Veranstaltungsorten gezahlt. Was sollten Sie tun, wenn Sie nicht am Event teilnehmen können?
Wir empfehlen Ihnen so schnell wie möglich eine vertragsmäßige Erstattung zu beantragen. Sollten die Kosten nicht erstattungsfähig sein, bleiben die Kosten im Allgemeinen förderfähig, insofern die Situation auf unvorhergesehene, äußere Umstände zurückzuführen ist und Sie dies auch belegen können. Stellen Sie sicher, dass Sie die erforderlichen Unterlagen und Audit Trail[GP1] (einschließlich offizieller Ankündigungen, Stornierungsnotizen, interner Notizen etc.) aufbewahren.
Wie kann ich mich selbst schützen?
Konnten Sie Ihr Meeting oder Ihre Veranstaltung mit Hilfe Videokonferenzen durchführen?
Können Sie Maßnahmen ergreifen, um Ihre Meetings sicherer zu machen?
Folgen Sie die Empfehlungen der relevanten Gesundheitsorganisationen oder die Ihres Arbeitsgebers. Insofern Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie bitte mit uns über folgenden Link Kontakt auf: www.interregemr.eu/contact.